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Fragen & Antworten

Warum fährt die Feuerwehr auch bei Nacht mit Martinshorn?

Das Ziel der Feuerwehr ist es so schnell wie möglich den Einsatzort zu erreichen , um verletzen Personen zu helfen und Sachschäden zu minimieren. Nach § 38 der Straßenverkehrsordnung darf blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten. Das im §38 StVO benannte Wegerecht darf nur in Anspruch genommen werden, wenn das Blaulicht und das Martinshorn eingeschaltet sind. Ist dies nicht der Fall, so haftet der Fahrzeugführer bei einem eventuellen Verkehrsunfall mit dem Einsatzfahrzeug selbst. Aus diesem Grund werden vorallem Kreuzungsbereiche und schlecht einsehbare Hofeinfahrten mit eingeschaltetem Martinshorn passiert. Letztendlich geht es um die Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer und der Feuerwehrangehörigen.

Stand: 09.10.2019

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