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Fragen & Antworten

Was kostet ein Feuerwehreinsatz?

Die Feuerwehrkostenerstattungssatzung der Stadt Schorndorf unterscheidet zwischen kostenfreien und kostenpflichtigen Leistungen.

Kein Kostenersatz wird erhoben für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Schorndorf im Stadtgebiet bei

  • Schadenfeuer (Bränden)
  • öffentlichen Notständen
  • der Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedrohlichen Lagen.

Hilfeleistungen wie z.B. Keller auspumpen oder das Absägen sturmgeschädigter Bäume und Äste auf Privatgrundstücken sind kostenpflichtig.

Weitere kostenersatzpflichtige Leistungen sowie die anfallenden Stundensätze können der Feuerwehrkostenerstattungssatzung der Stadt Schorndorf entnommen werden.

Stand: 09.10.2019

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